Angemeldet als:
filler@godaddy.com
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der BlitzUmzug GmbH. Grundlage bilden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf der Schiene und auf der Strasse (AS 2002, 1649). Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
Der Auftraggeber hat alle notwendigen Angaben für eine ordnungsgemässe Ausführung des Auftrags zu machen, insbesondere Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut). Der Frachtführer überprüft den Auftrag sorgfältig, ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt der Sendungen zu kontrollieren. Bei Unklarheiten erfolgt eine rasche Klärung mit dem Auftraggeber. Der über das vereinbarte Volumen hinausgehende Laderaum bleibt dem Frachtführer zur Verfügung.
Jeder Auftrag setzt normale Verhältnisse voraus. Hauptverkehrsstrassen sowie Zufahrtswege müssen befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten maximal 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang als normal. Korridore und Treppen müssen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Erhöhte Umzugspreise gelten bei abweichenden Verhältnissen. Sollte die Distanz zwischen dem Abhol- und dem Zielort mehr als 30 Minuten Fahrzeit betragen, ist im Preis lediglich eine Fahrt mit einem 3,5-Tonnen-Fahrzeug inbegriffen. Falls nicht alle Gegenstände in dieser einen Fahrt transportiert werden können und dies nicht im Voraus klar mit dem Kunden abgesprochen wurde, fallen zusätzliche Kosten für weitere Fahrten an.
Der Frachtführer stellt die notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereit und führt den Auftrag vertragsgemäss und sorgfältig aus. Die Ablieferung des Frachtguts erfolgt sofort nach Ankunft oder nach Vereinbarung.
Der Auftraggeber sorgt für geeignete Verpackung und gibt dem Frachtführer rechtzeitig alle notwendigen Informationen. Besondere Eigenschaften des Transportguts und dessen Schadenanfälligkeit sind anzugeben. Der Auftraggeber beschafft alle notwendigen Dokumente und Bewilligungen und sorgt für eine wahrheitsgetreue Deklaration des Transportguts.
Der Auftraggeber kann den Transport umdisponieren, muss jedoch die dadurch entstehenden Kosten tragen. Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Umzug sind 50 % der Offerte geschuldet, bei Rücktritt innerhalb von 72 Stunden 80 %.
Die Preise berechnen sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind besondere Aufwendungen wie Verpackungsarbeiten, Transport von schweren oder komplizierten Gegenständen, Zollabfertigung und spezielle Transportversicherungen. Mehrkosten durch Umwege, Wartezeiten oder erschwerte Bedingungen werden zusätzlich berechnet. Im vereinbarten Preis sind ausschliesslich die im Vertrag aufgeführten Leistungen und Objekte enthalten. Alle weiteren Objekte, die nicht im Vertrag spezifiziert sind, werden entweder nicht mitgenommen oder nur gegen einen vor Ort abgesprochenen Aufpreis transportiert. Die Entscheidung über die Mitnahme und die entsprechenden Zusatzkosten erfolgt in Absprache mit dem Kunden vor Ort.
Umzüge & Reinigungen sind grundsätzlich bar zu bezahlen. Bei Transporten ins Ausland ist eine Vorauszahlung zu leisten.
Bei Nichtannahme oder Nichtzahlung kann der Frachtführer das Frachtgut retinieren oder hinterlegen. Nach schriftlicher Aufforderung und einer Zahlungsfrist von 30 Tagen kann der Frachtführer das Frachtgut verwerten.
Der Frachtführer haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung. Die Haftung ist auf den Zeitwert der Güter beschränkt und in jedem Fall auf CHF 25'000.– pro Ereignis. Die Haftung für besondere Gegenstände (z.B. Pflanzen, technische Geräte) ist ausgeschlossen.
Der Frachtführer haftet nicht für Schäden, die durch Verschulden des Auftraggebers, eigene Mängel des Transportguts oder unvermeidbare Umstände entstehen. Auch Schäden durch Bruch besonders gefährdeter Gegenstände sind ausgeschlossen, sofern der Frachtführer die üblichen Vorsichtsmassnahmen angewandt hat.
Auf ausdrückliche Weisung und gegen Bezahlung der Mehrkosten kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Ohne Versicherung trägt der Auftraggeber alle Risiken.
Einhaltung des Zeitplans
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Umzug ohne vermeidbare Verzögerungen durchgeführt werden kann. Die vereinbarten Zeiten für Be- und Entladung sind verbindlich.
Wartezeiten am Zielort
Falls der Kunde den Einzug am Zielort nicht zur vereinbarten Zeit ermöglicht und das Umzugsteam warten muss, wird die Wartezeit gesondert berechnet. Die Wartezeit beginnt ab dem ursprünglich geplanten Entladezeitpunkt.
Kosten für Verzögerungen
Wartezeiten werden mit Mitarbeiter & Fahrzeug pro Stunde berechnet.
Falls eine Verschiebung des Entladezeitpunkts einen zweiten Anfahrtsweg oder eine Unterbrechung des Arbeitstages erfordert, können zusätzliche Kosten anfallen.
Anpassung des Pauschalpreises
Der vereinbarte Pauschalpreis deckt nur den ursprünglichen Zeitrahmen ab. Wird der Umzug durch den Kunden erheblich verzögert, kann der Preis entsprechend angepasst werden.
Reklamationen sind sofort bei Ablieferung und schriftlich innerhalb von 24 Stunden zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
14.1. Schlussabnahme durch den Auftraggeber
Nach der Abnahme der Reinigungsarbeiten durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter gilt die Leistung als vollständig erbracht und akzeptiert. Nachträgliche Reklamationen oder Anforderungen an Nachbesserungen bezüglich der Reinigungsarbeiten werden nicht mehr berücksichtigt
14.2. Ausschluss von Haftung für Wandoberflächen
Die Reinigung von Wänden gehört nicht zum Leistungsumfang, da diese spezielle Behandlungen erfordern, um Beschädigungen der Putzschicht zu vermeiden. Sollten Malerarbeiten erforderlich sein, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, einen qualifizierten Maler zu beauftragen. BlitzUmzug GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Wandoberflächen, die im Rahmen der Reinigung auftreten könnten, da diese Arbeiten nicht in unseren Aufgabenbereich fallen.
Für strittige Ansprüche sind die Gerichte am Sitz des Frachtführers zuständig.
Es gilt Schweizer Recht.
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